Veranstalterbedingungen

Im Folgenden finden Sie unsere Veranstalterbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Alternativ können Sie diese auch hier als pdf-Dokument herunterladen.

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1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen von JG Musicals.

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2. Eintritt, ermäßigte Tickets, Gültigkeit

2.1 Der Eintritt in das Theater setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.

2.2. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

2.3. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch des Theaters und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

2.4 Bis zum Zahlungseingang ist JG Musicals berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Theater zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

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3. Zuweisung anderer Plätze

3.1. JG Musicals behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für JG Musicals aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

3.2. JG Musicals behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

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4. Haftungsbeschränkung

4.1. JG Musicals, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

4.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht JG Musicals, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

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5. Hausordnung, Verhalten im Theater

5.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden.

5.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in das Theater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. JG Musicals ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

5.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt.

5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

5.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten

5.6. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann JG Musicals gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

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6. Beginn/Einlass

6.1. Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

6.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

6.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

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7. Änderungen von Vorstellungszeiten/Besetzungen

JG Musicals behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.

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8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1. Im Theater sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Theatergesellschaft festzusetzen ist. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

8.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von JG Musicals eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3. JG Musicals ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

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9. Garderobe

9.1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände können gegen Entrichtung einer Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen. Ein Anspruch auf Nutzung einer Garderobe besteht nicht.

9.2. JG Musicals übernimmt grundsätzlich keine Haftung an Gegenstände, die an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben wurden.

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10. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Theaters verwahrt.

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11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von den Theatergesellschaften unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist 76870 Kandel


Stand: 01.04.2016